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BVerwG, 25.04.2000 - 3 B 53.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufklärungspflicht des Gerichts und Mitwirkung der Parteien - Nutzung von Versammlungsräumen durch die Gemeinde als Zuordnungsberechtigte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1122/96
- BVerwG, 25.04.2000 - 3 B 53.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 3 B 53.00
Vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Gemeinde, die mit dem Betrieb einer Gaststätte sowie damit zusammenhängender Versammlungsräume "vorrangig und prägend leistende, lenkende oder vorsorgende Aufgaben, beispielsweise solche sozialpolitischer, kultureller oder infrastruktureller Art, erfüllt", als Zuordnungsberechtigte in Betracht zu ziehen ist (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 244), durfte das Gericht den klägerischen Vortrag als taugliche und ausreichende Grundlage für die Zuerkennung eines Zuordnungsanspruchs bewerten, zumal die Beklagte, wie die Beschwerde einräumt, dem klägerischen Vortrag in der mündlichen Verhandlung nicht entgegengetreten ist. - BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 3 B 53.00
Ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es, daß die Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts im Verwaltungsstreitverfahren dort endet, wo Parteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung am Rechtsstreit nicht nachkommen (vgl. Urteil vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - BVerwGE 16, 241, 245 m.w.N.).